1971 drohte der doppelstöckigen Trinksitte Gefahr von einer unerwarteten Seite: Die EU normierte sämtliche Glas- und Flaschengrößen. Diese Verordnung sah für das Kornglas ein Mindestmaß von 2 cl vor, doppelt soviel wie beim hannoverschen Nationalgetränk üblich. Aufgrund dieser Bestimmung wäre die Lüttje Lage „illegal“. Schnell nahmen sich Bundestagsabgeordnete und Hannoveraner dieses Problems an: Bundesminister und Hannoveraner Egon Franke, der hannoversche Bundestagsabgeordnete Detlef Kleinert, Bundeswirtschaftsminister Dr. Friedrichs sowie Otto Graf Lambsdorff intervenierten bei der EU und beim Bund.
Das niedersächsische Innenministerium erließ vorsichtshalber eine Ausnahmegenehmigung „die Weiterverwendung der „Lüttje-Lage-Gläser“ betreffend“, damit der Ausschank von Korn in 0,1 Gläsern nicht als gesetzeswidrig gilt.
Nach 6 Jahren änderte die EU daraufhin das europäische „Eichgesetz“, das vom Bundestag 1977 übernommen wurde. Die Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 18.11.1977 trägt die Überschrift:
„Die Lüttje Lage ist gerettet!“